Wir leben in einer komplexen Wirklichkeit, in der Menschenrechte und Atomwaffen zugleich existieren. Doch schließt die Bewahrung der Menschenrechte die Existenz dieser Waffen aus. Viele Staaten, die sich zu den Menschenrechten bekennen, tun allerdings wenig für das Ziel einer atomwaffenfreien Welt.
[Am Ende des Artikels findet sich ein Info-Kasten und Abkürzungsverzeichnis]
Seit 50 Jahren ist nichts passiert
Nächstes Jahr ist es bereits 50 Jahre her, dass der multilaterale UN-Atomwaffensperrvertrag (NPT) von Deutschland sowie von 190 weiteren Staaten unterzeichnet wurde, um in „redlicher Absicht über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer Kontrolle Verhandlungen zu führen“. Seitdem geschehen ist: nichts.
Zwar wird alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz abgehalten, bei welcher die Einhaltung der in dem Vertrag vereinbarten Maßnahmen sowie aktuelle Entwicklungen eruiert werden, doch diese verlaufen meist ergebnislos. So scheiterte beispielsweise die Überprüfungskonferenz im Jahr 2005 aufgrund der Blockadehaltung der USA. Es wurden keine weiteren Schritte zur vollständigen Abrüstung beschlossen. Zunächst war die Gültigkeit des Vertrags auf 25 Jahre limitiert, diese wurde jedoch 1995 bei der Überprüfungskonferenz in Genf auf unbestimmte Zeit verlängert.
Ohne zeitlichen Druck scheint die Staatenwelt im nuklearen Bedrohungszustand auszuharren. Anstelle einer Verbesserung der globalen Sicherheitslage lassen sich jedoch Tendenzen einer weiteren Zuspitzung feststellen.
Die Lage spitzt sich sogar weiter zu
Am 2. August 2018 hatte der US-amerikanische Präsident Donald Trump den INF-Vertrag aufgekündigt, ein seit 1988 bilateral gültiges Abkommen zwischen den USA und Russland, welches das Verbot sowie die Vernichtung aller nuklear bestückten Mittelstreckenraketen (Intermediate Range Nuclear Forces) regelt. Die Atombombe wurde in Zeiten des Ost-West-Konfliktes machtpolitisch mithilfe des Konzepts der nuklearen Abschreckung legitimiert. Das Netzwerk Friedenskooperative analysiert: „Diese internationale politische Konstellation ist veraltet“. Moskau und Washington warfen sich gegenseitig Vertragsbrüche vor. Atomwaffengegner fürchten ein neues nukleares Wettrüsten in Europa, seit Russland und die USA mit der Ankündigung einer Wiederaufnahme von Forschung und Modernisierung der Kurz- und Mittelstreckenraketen auf die Vertragskündigung reagiert haben. So erklärten die USA, bis 2023 etwa vier Milliarden Dollar in die Modernisierung der Nuklearwaffen des Typs, der auch in Deutschland stationiert ist, zu investieren.

Deutschland ist ein nuklearer Teilhabestaat. Etwa 20 US-Atombomben liegen nach unbestätigten Informationen in Büchel – mit jeweils der vier- bis maximal 13-fachen Sprengkraft der Bomben, die 1945 in Hiroshima und Nagasaki hunderttausende Zivilist*innen sofort oder durch Langzeitfolgeschäden töteten. Im Ernstfall ist die deutsche Luftwaffe beauftragt, sie einzusetzen. Hierzu müssen diese vom Präsidenten der Vereinigten Staaten freigegeben werden. Weltweit gibt es noch mehr als 15.000 Atomwaffen, die Atomwaffenstaaten rüsten qualitativ auf. Dies bedeutet zwar keine reine Mehrung der Anzahl von atomar bestückten Waffen, allerdings bringt auch die verbesserte technische Aufrüstung der Waffen eine ernst zu nehmende Verschärfung der Lage mit sich.
Deutschland muss ein klares Signal für eine atomare Abrüstung setzen
Im Jahr 2017 gelang der Zivilbevölkerung ein Durchbruch: Das internationale Bündnis von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), das sich ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) nennt, konzipierte im Dialog mit der Staatengemeinschaft den Atomwaffenverbotsvertrag, der nukleare Waffen ächtet wie dies bereits mit Chemiewaffen der Fall ist. Beim Einsatz nuklearer Waffen wird immer die Zivilbevölkerung geschädigt oder getötet, was nicht nur dem Kriegsrecht, sondern auch der Deklaration der Menschenrechte entgegensteht. Das Ziel von ICAN ist daher ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, der die Abschaffung aller Atomwaffen regelt. Dafür bekam die Initiative im Jahr 2017 den Friedensnobelpreis für „ihre Arbeit, Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen zu lenken, und für ihre bahnbrechenden Bemühungen, ein vertragliches Verbot solcher Waffen zu erreichen.“
Der Verbotsvertrag wurde von 122 UN-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Bisher haben ihn 73 Staaten unterzeichnet und 23 ratifiziert. 90 Tage nach der fünfzigsten Ratifizierung tritt er in Kraft. Doch die bisherigen Atommächte USA, Großbritannien, China, Russland und Frankreich sowie die meisten NATO-Staaten haben nicht an den Verhandlungen teilgenommen. Auch Deutschland weigert sich, den Vertrag zu unterzeichnen und lässt seinen diskursiven Einsatz im UN-Sicherheitsrat sowie seine Wertehaltung zur nuklearen Abrüstung zur leeren Hülle verkommen. Deutschland stellt seine Verpflichtungen innerhalb der NATO über die Zielsetzung einer Welt, in welcher die Menschenrechte aller geachtet und wertgeschätzt werden.
Solange Atomwaffen existieren, kann kein Frieden auf der Welt erreicht werden. Es liegt in der Hand der Zivilbevölkerung, unsere in „realpolitischen“ Strukturen gefangenen Staatsvertreter*innen an ihre wahre Verpflichtung zu erinnern, die in der Repräsentation ihrer Bürger*innen liegt. Daher müssen wir uns stark machen für den von ICAN konzipierten Verbotsvertrag. Wir müssen von unseren Abgeordneten fordern, sich für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen – im Namen der Menschenrechte.
Mandy Lüssenhop
Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift „Anklagen“ in der Ausgabe Sommer 2019 der Tübinger Redaktionsgruppe von Amnesty International (klicke hier um direkt zur kostenlosen PDF-Online-Ausgabe zu gelangen).
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Info-Kasten und Abkürzungsverzeichnis
UN – United Nations, dt. Vereinte Nationen
Internationales völkerrechtliches Gremium aus 193 Staaten mit dem Ziel der Friedenssicherung, der Einhaltung des Völkerrechts, dem Schutz der Menschenrechte und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
NPT – Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, dt. Atomwaffensperrvertrag bzw. Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen bzw. Nuklearer Nichtverbretungsvertrag (NVV)
Internationales Vertragswerk aus dem Jahr 1968 (in Kraft getreten 1970), der nach den atomaren Anschlägen auf Hiroshima und Nagasaki das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen regelt. Das Vertragswerk erlaubt fünf Staaten den Besitz von Atomwaffen (USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich) und verpflichtet diese, auf unbestimmte Zeit abzurüsten (Artikel VI).
INF – Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty bzw. Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles, dt. Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckenraketen
Bilaterales Vertragswerk zwischen den USA und Russland von 1987 (in Kraft getreten 1988) über die Vernichtung aller landgestützten, nuklear bestückten Flugkörper, die eine Reichweite zwischen 500 bis 5500 Kilometer besitzen (Kurz- und Mittelstreckenraketen). Nach gegenseitigen Vorwürfen, den Vertrag gebrochen zu haben und der Einstellung gegenseitiger Verdachtskontrollen bereits 2001 wurde der Vertrag im Februar 2019 vonseiten der USA mit 6-monatiger Frist aufgekündigt.
Nuklearer Teilhabestaat
Nukleare Teilhabe ist ein Konzept innerhalb der NATO und dient der Abschreckungspolitik gegenüber dem Militärbündnis außenstehenden. Mitgliedstaaten ohne eigene Nuklearwaffen werden in die Planung des Einsatzes von Nuklearwaffen einbezogen, indem diese auf dem Territorium der sog. Teilhabestaaten stationiert werden. Dabei handelt es sich vor allem um US-Amerikanische Atomwaffen.
Langzeitfolgeschäden
Der Einsatz von Atomwaffen fordert nicht nur hunderttausende Tote und weitreichende Gebietsvernichtungen beim direkten Einschlag, sondern hat auch zahlreiche Langzeitfolgen. Dazu gehören die Strahlenkrankheit sowie Krebserkrankungen bei den Überlebenden sowie die Verseuchung großflächiger Gebiete durch den radioaktiven Niederschlag (Fallout). Diese erhöhte Strahlenbelastung führt zu Todgeburten oder geistigen und körperlichen Behinderungen bei Neugeborenen. Bei einem großflächigen Einsatz von Atomwaffen könnte die Erdatmosphäre derart beschädigt werden, dass es zu einem sog. Nuklearen Winter kommt: Staub wird in die Atmosphäre geschleudert, große Flächenbrände entstehen durch die Hitzeentwicklung, Sonnenlicht würde absorbiert und die Oberflächentemperatur würde stark zurückgehen. Die Kälte würde zu Ernteausfällen und Hungersnöten führen.
NGO – Non-governmental organization, dt. Nichtregierungsorganisation
Zivilgesellschaftliche Interessenverbände, deren Vertreter der Zivilgesellschaft regierungsunabhängige Aktivitäten zur Minderung von Leid und Armut, zum Schutz der Umwelt und zur Förderung sozialer Themen einsetzen.
ICAN – International Campaign to Abolish Nuclear Weapons, dt. Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen
Internationales Bündnis von NGOs zur Abschaffung aller Atomwaffen durch einen bindenden völkerrechtlichen Vertrag. Dazu war ICAN wesentlich beteiligt an der Erarbeitung des UN-Vertrags für das Atomwaffenverbot (s.u. TPNW) und bekam dafür im Jahr 2017 den Friedensnobelpreis. Für mehr Informationen: www.icanw.de
TPNW – Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, dt. Atomwaffenverbotsvertrag
Im Gegensatz zum NPT, der nur Teilverbote enthält, soll der Atomwaffensperrvertrag eine neue Norm etablieren, nach welcher Atomwaffen – ebenso wie Chemiewaffen – international geächtet werden. Er bildet ein „völkerrechtlich bindendes Instrument zum Verbot von Atomwaffen, das zu ihrer vollständigen Abschaffung führt.“ Der durch ein UN-Mandat von 132 Staaten sowie Vertretern der Zivilgesellschaft ausgehandelte Vertrag verbietet die Entwicklung, Tests, die Produktion, den Erwerb, die Lagerung, den Transfer, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen. Alle Unterzeichnerstaaten sollen sämtliche Informationen, welche sie über Atomwaffen besitzen, abbauen und sich Kontrollen der IAEO (s.u.) unterwerfen. Er verpflichtet alle Atomwaffenstaaten zur vollständigen Vernichtung ihrer Atomwaffenarsenale und regelt dessen Verwirklichung. Außerdem wird den Opfern von Einsätzen von Atomwaffen Hilfe versichert.
IAEO – International Atomic Energy Agency (IAEA), dt. Internationale Atomenergie-Organisation
Autonome wissenschaftliche Organisation in Verbindung zur UN mit Sonderkompetenzen zur Überprüfung der internationalen Sicherheit in Bezug auf Kernenergie. Die Organisation wurde 2005 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
NATO – North Atlantic Treaty Organization, dt. Organisation des Nordatlantikvertrags bzw. Nordatlantikpakt-Organisation, auch Atlantisches Bündnis
Internationales Verteidigungsbündnis bzw. militärisch-politische Organisation aus vorwiegend europäischen und nordamerikanischen Staaten auf Basis des Regionalpakts des Nordatlantikvertrags von 1949 zum Ziel eigener Sicherheit und weltweiter Stabilität.